Hinweisgeberportal
Hamburg Asset Management HAM
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) wurde vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es trat im dritten Quartal 2023 in Kraft.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Rechtsverstößen und Missständen in Unternehmen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Hinweisgeber können Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße in ihrem Unternehmen abgeben. Zu den Regelverstößen zählen beispielsweise Korruption, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl, Geldwäsche, Wettbewerbsdelikte, Verstöße gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz sowie Verstöße gegen den Datenschutz.
Die Pflichten, die sich aus dem HinSchG ergeben, gelten in der Regel für Unternehmen über 50 Beschäftigte; für Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs gelten besondere Regeln unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Den vollständigen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes HinSchG finden Sie hier
Über unser elektronisches Meldesystem können Sie Hinweise entweder telefonisch oder elektronisch sowohl anonym als auch mit persönlichen Angaben abgeben. Das System ermöglicht Ihnen, Missstände in einem geschützten Umfeld unter Wahrung Ihrer Anonymität vertraulich und technisch abgesichert melden zu können.
Bitte beschreiben Sie bei Ihrer Meldung den Sachverhalt, den Sie melden wollen, so genau wie möglich.
Wenn Sie einen Hinweis mit der Angabe von persönlichen Daten übermittelt haben, wird ein eingegangener Hinweis von dem Meldebeauftragten der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH per Mail an Sie sofort als Eingabe bestätigt sowie im Anschluss geprüft und bearbeitet. Sie erhalten eine Rückmeldung innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Bitte beachten Sie: Das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Das Hinweisgebersystem ist daher sorgsam und verantwortungsvoll zu nutzen. Hinweisgebende werden angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Wenn Sie einen telefonischen Hinweis geben möchten, erreichen Sie die Meldestelle unter der
Nummer 040 – 300 846-220
Nummer 040 – 300 846-220